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Riester Rente
Was beinhaltet die Riester-Rente?
Die Riester Rente wird durch Zulagen und Sonderausgaben staatlich gefördert und fällt damit ins 2. Schichtmodell.
Achtung: Keine Zulagen erhalten beispielsweise nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige oder Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken.
Ehepartner von anspruchsberechtigten Personen haben einen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage, wenn sie einen eigenen Riestervertrag abgeschlossen haben und nicht vom Partner getrennt leben.
Diese Vorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen (Erwachsene 154 €, Kinder 185 €, ab 2008 Geborene 300 €).
Die Altersvorsorgezulagen fließen direkt in den Riestervertrag. Der Vertrag kann aus Banksparplänen, Fondssparplänen, Baussparverträgen und Kapitalversicherungen bestehen.
Die Voraussetzungen für die vollen Zulagen sind 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2100 € und mindestens ein Basisbetrag in Höhe von 60 €. Es gibt keine Zulagen, wenn der Basisbetrag unterschritten wird.
Was sind Ihre Vorteile?
- Bei hohen Einkünften - Sonderausgabenabzug
- Bei Kindern - hohe Förderquote
- Förderung von nicht förderfähigen Personen unter bestimmten Voraussetzungen
- Verschiedene Anlageformen sind besparbar
Was sind Ihre Nachteile?
- Nur zum 60. Lebensjahr liquidierbar, dann nur zu 30 % als Kapitalauszahlung
- Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile bei vorzeitiger Liquidierung
- Handhabung sehr unflexibel
- Bei Wegzug ins Ausland im Rentenalter, Rückzahlung aller Förderungen
- Hohe Vertragskosten
- Nur schwer einschätzbare Langzeit-Rendite
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