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aventus finance - Vorsorgen - Betriebliche Altersvorsorge



Betriebliche Altersvorsorge



Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?


Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber Versorgungsleistungen für den Arbeitnehmer trägt. Diese Leistungen können bei Alter, Invalidität und/oder Tod in Anspruch genommen werden, oder wenn der Arbeitnehmer sein Bruttogehalt in eine bAV umwandelt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zum 2. Schichtmodell der Altersvorsorge.

Die bAV gibt es in verschiedenen Formen:

  Direktzusage
     (Arbeitgeber verpflichtet sich direkt, seinem Mitarbeiter später eine Rente zu zahlen)

Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer eine Pension zu, die der Arbeitgeber selbst zahlt. Dafür steht er mit dem (Betriebs-) Vermögen ein und muss Rückstellungen bilden, die den Gewinn senken und so die Steuerlast der Firma drücken. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber. Letzterer muss sich beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gegen eine Insolvenz absichern. Die Beiträge sind in fast unbegrenzter Höhe sozialversicherungs- und einkommenssteuerfrei.

  Unterstützungskasse
     (rückgedeckt oder „reservepolsterfinanziert“, gewährt formal keinen Rechtsanspruch)

Eine Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine rechtlich selbständige Einrichtung. Der Arbeitgeber zahlt Zuwendungen an die Kasse, die als Betriebsausgabe gelten. Bei der rückgedeckten U-Kasse übernimmt ein Versicherer das Risiko der Finanzierung. Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch gegenüber der U-Kasse. Sie unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist in der Anlage ihres Vermögens frei. Bei Insolvenz des Arbeitgebers zahlt der PSVaG die Betriebsrenten. Die Beiträge bleiben nahezu ohne Obergrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

  Pensionskasse
     (gewährt Rechtsanspruch, wertgleiche Gegenleistung, ist steuerlich limitiert)

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Einrichtung, die Beiträge vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber erhält, das Vermögen verwaltet und später Renten oder das Kapital auszahlt. Die Kasse unterliegt der Versicherungsaufsicht, weshalb der Arbeitgeber nicht über den PSVaG für Insolvenzschutz sorgen muss. Bis zu 4 Prozent des BBG sind sozialabgaben- und steuerfrei.

  Pensionsfonds
     (gewährt Rechtsanspruch, geringere garantierte Gegenleistung möglich)

Eine rechtlich selbständige Einrichtung mit großer Kapitalanlagefreiheit. Die Arbeitnehmer haben einen direkten Rechtsanspruch gegenüber dem Fonds, der der Versicherungsaufsicht unterliegt. Bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der PSVaG die Zahlung der Leistungen, die nicht vom Fonds selbst geleistet werden können – etwa, weil der Arbeitgeber seine Beiträge noch nicht komplett gezahlt hat. Bis zu 4 Prozent der BBG sind sozialabgaben- und steuerfrei.

  Direktversicherung
     (Versicherungsprodukt, viele Analogien zur Pensionskasse)

Der Arbeitgeber schließt für seinen Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab. Der Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch gegen den Versicherer, der der Versicherungsaufsicht unterliegt. Der Arbeitgeber muss nicht für einen Insolvenzschutz sorgen. Beiträge in einer Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung pro Jahr (West 2009: 64.800 Euro, 2010: 66.000 Euro) sind sozialabgaben- und steuerfrei.



Was sind Ihre Vorteile?


  • Durch Renditesteigerung sind hohe Steuervorteile möglich
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  • Vertrag ist erst ab dem 60. Lebensjahr liquidierbar. Er bindet bis dahin das einbezahlte Geld
  • Bei vorzeitiger Kündigung folgen hohe Renditeeinbußen
  • Keine transparente Kostenstruktur