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Rechtsschutzversicherung
Erläuterung
Die Praxis-Rechtschutzversicherung ist eine Versicherung, bei der das Prozesskostenrisiko versichert wird. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut. Sie deckt ausschließlich den beruflichen Bereich ab. Im Teilbereich Sozialgerichts-Rechtsschutz (relevant z. B. bei Auseinandersetzungen mit der kassenärztlichen Vereinigung um Honorarhöhen) besteht Versicherungsschutz in der Regel erst ab gerichtlicher Auseinandersetzung.
Zusätzlich versicherbar sind z. B. der Miet-Rechtsschutz, der Verkehrs-Rechtsschutz sowie der private Bereich (sog. „Rundum-Paket“).
Zusätzlich gegen Beitragszuschlag versicherbar ist zudem der Regress-Rechtsschutz. Hier besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Vorverfahren, die sich aus der Budget-Festsetzung (Vorauszahlungs- und Regressfestsetzungen) durch die zuständigen Gremien der kassenärztlichen Vereinigung und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und unwirtschaftlicher Behandlungsweise ergeben. Hierfür werden je Quartal Kosten mit einem bestimmten Höchstbetrag übernommen. Auch ein spezieller Straf-Rechtsschutz ist als Ergänzungsversicherung möglich.
Der Versicherungsschutz baut sich modular auf und wird oft in Bündelpaketen (z.B. Privat- und Verkehrsrechtschutz, oder Privat- Berufs- und Verkehrsrechtschutz) angeboten.
Prämienkalkulation
Die Prämie richtet sich nach den vereinbarten Versicherungspaketen und der Mitarbeiterzahl. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert die Prämie.
Sinnhaftigkeit
 | unverzichtbar |
 | sinnvoll |
 | verzichtbar |
Ob Sie die Rechtsschutzversicherung brauchen oder nicht, müssen Sie selbst entscheiden. Gerichts- und Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert und diese können bei einem Prozess durch mehrere Instanzen hoch anfallen. Allerdings stellt dieser Bereich nicht unbedingt ein existenzielles Risiko dar.
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