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Praxisinhaltsversicherung
Erläuterung
Eine Praxisinhaltsversicherung schützt Ihre Praxiseinrichtung gegen Verlust und Beschädigung durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasserschäden (z. B. durch Rohrbruch), Sturm und Hagel. Führt ein solches Ereignis zu einer Unterbrechung des Praxisbetriebes, so sind in der Regel auch entsprechende Betriebsunterbrechungsschäden mitversichert. Außerdem können Glasbruchschäden zusätzlich in die Versicherung mit eingeschlossen werden.
Prämienkalkulation
Die Preisgestaltung ist (neben der Auswahl einer günstigen Versicherung) u.a. abhängig von der Höhe des Wertes der Praxiseinrichtung (Neuwert ansetzen!) und der Region (Tarifzone), in der sich die Praxis befindet. Der Tarifbeitrag richtet sich primär nach dem versicherten Leistungsumfang und den Deckungssummen. Je nach Tarif fließen weitere Faktoren in die Beitragsberechnung ein.
Sinnhaftigkeit
 | unverzichtbar |
 | sinnvoll |
 | verzichtbar |
Da Ihre Einrichtung einen Teil Ihres Vermögens darstellt und dieser abgesichert sein sollte halten wir diese Deckung für unverzichtbar.
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