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Private Pflegeversicherung
Erläuterung
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Maßgeblich für die Höhe der Leistungen ist die ärztlich festgestellte Stufe der Pflegebedürftigkeit.
Das Gesetz unterscheidet drei Pflegestufen:
Pflegestufe I
Erheblich pflegebedürftige Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen der Hilfe bedürfen.
Pflegestufe II
Schwerpflegebedürftige Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen.
Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftige Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen.
In allen drei Pflegestufen muss zusätzlich mehrmals wöchentlich Unterstützung in der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein.
Prämienkalkulation
Die Prämie richtet sich nach der Höhe des vereinbarten Tagessatzes, nach Alter und Geschlecht.
Sinnhaftigkeit
 | unverzichtbar |
 | sinnvoll |
 | verzichtbar |
Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung kann ab einem bestimmten Alter durchaus Sinn machen, da eine Lücke aus der gesetzlichen Pflegeversicherung auf jeden Fall vorhanden ist. Da Kinder im Pflegefall für Ihre Eltern haften, ist es sinnvoll, die Eltern zu einem Abschluss zu motivieren.
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