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Gesetzliche Unfallversicherung
Erläuterung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen.
Die Leistungen setzen sich aus Geldleistungen wie Verletztengeld, Verletztenrente, Abfindungszahlung, Pflegegeld etc. und Sachleistungen wie ärztliche Behandlung, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Teilhabeleistungen etc. zusammen.
Angestellte Personen sind Pflichtmitglied, Selbstständige Mediziner und Unternehmer können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
Prämienkalkulation
Die gesetzliche Unfallversicherung wird finanziert durch Beiträge (Umlagen) der Mitgliedsunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren (Jahresbeitrag).
Bei Angestellten richtet sich die Beitragshöhe dabei u. a. auch nach der Höhe des an die Arbeitnehmer ausbezahlten Arbeitsentgelts, der so genannten Lohnsumme.
Bei selbstständigen richtet sich der Beitrag nach der Arbeitsentgeltsumme sowie nach der Gefahrklasse, zu der der selbstständige veranlagt worden ist. Die Gefahrklasse wird in jeder gewerblichen Berufsgenossenschaft von der Vertreterversammlung in deren Gefahrtarif festgesetzt.
Sinnhaftigkeit
 | unverzichtbar |
 | sinnvoll |
 | verzichtbar |
Die gesetzliche Unfallversicherung kann durchaus sinnvoll sein, da neben Unfällen, auch berufsbedingte Krankheiten versichert sind. Selbstständige Mediziner und Unternehmer können sich hier für einen relativ geringen Beitrag versichern.
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