aventus finance - Für Unternehmer - Unser Honorar
Unser HonorarEs gibt zwei grundsätzliche Arten der Zusammenarbeit: die Themenbezogene Beratung oder die ganzheitliche Beratung: In einem kostenfreien Erstgespräch werden Beratungsumfang und die Honorierung vereinbart. StundenssatzhonorarDie Vergütung durch einen Stundensatz ist ein von der Produktvermittlung unabhängiges Modell der Beratungsleistung. Jeder Arbeitsschritt und Aufwand wird exakt festgehalten und Ihnen transparent in Rechnung gestellt. Das Stundensatz-Honorar eignet sich insbesondere für einmalige Aufträge ohne weitere Nachbetreuung, z.B. der Überprüfung einer Immobilienbeteiligung. BeratungshonorarBeim Beratungs-Honorar wird jeder Arbeitsschritt individuell kalkuliert und bepreist. Die Beratungsleistung, z.B. die Erstellung einer Liquiditäts- und Vermögensprognose, wird mit einem vorher fest vereinbarten Pauschalhonorar kalkuliert. Diese Vergütung ist unabhängig von einer eventuell späteren Produktvermittlung. Die Ergebnisse der "Diagnoseleistung" führen unter Umständen zu einer notwendigen Produktbeschaffung. Diese wird mit einer einmaligen Einrichtungspauschale abgerechnet. Das Beratungs-Honorar eignet sich insbesondere für einmalige Aufträge z.B. die Erstellung eines Finanzplans oder die Beratung zur Altersvorsorge. EinrichtungspauschaleWünsche Sie die Umsetzung von Produktlösungen durch uns, dann stellen wir Ihnen für die Bereitstellung von Lösungswegen ohne Provisions- und Abschlusskosten und minimalen Verwaltungskosten, d.h. Produkte zum Nettoprinzip, eine einmalige Einrichtungspauschale in Rechnung. Die Einrichtungspauschale eignet sich insbesondere dann, wenn sinnvolle Lösungen eingesetzt werden müssen, z.B. die Umsetzung der Altersvorsorge durch Nettotarife etc. und kommt vor allem im Bereich der Vorsorge- und Anlageberatung zum Einsatz. FlatrateEs zeichnet sich durch absolute Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Leistungen aus. Zudem finden keine laufenden, für jede Tätigkeit erneut erforderlichen Honorarverhandlungen statt. Für die Erstberatung wird ein einmaliges Beratungs-Honorar in Rechnung gestellt. Alle folgenden Leistungen und die Betreuung der einzelnen Themenbereiche werden durch eine monatliche Pauschale honoriert. Alle anfallenden Provisionen aus Beteiligungen und Wertpapiergeschäften werden offen gelegt, durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt und unseren Mandanten dann erstattet. Versicherungslösungen werden, wenn möglich ausschließlich durch Honorartarife abgedeckt. Die Flatrate eignet sich insbesondere für Mandanten, die durch uns ihr gesamtes bestehendes Finanzengagement betreut haben möchten. BetreuungshonorarDas Betreuungs-Honorar fokussiert sich auf die laufende Betreuung der Vermögenssituation. Dieses Modell eignet sich im Besonderen für die Betreuung großer Vermögen oder von Unternehmen. Wir fungieren dann als "Administrator" und koordinieren die gesamte Abwicklung. Wir überwachen und beraten bei Notwendigkeit, z.B. bei Marktgeschehnissen oder Änderung steuerlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen. Die Anforderungen an uns sind auf hohem Niveau - es braucht die Akzeptanz und das Vertrauen, sowohl bei unseren Mandanten, als auch bei allen weiteren Beratern (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälten etc.) des Mandanten. Die Kalkulation richtet sich in der Regel an die betreuten Volumen und den Umfang der Betreuungstätigkeit. Die Betreuung durch unsere Netzwerkpartner (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte etc.) ist von Vorteil bzw. Bestandteil dieses Betreuungskonzeptes. Das Betreuungs-Honorar eignet sich insbesondere für Mandanten die durch uns ein Family Office wünschen. |


