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aventus finance - Für Privatpersonen



Unser Honorar



Es gibt zwei grundsätzliche Arten der Zusammenarbeit: die Themenbezogene Beratung oder die ganzheitliche Beratung: In einem kostenfreien Erstgespräch werden Beratungsumfang und die Honorierung vereinbart.

Stundenssatzhonorar

Die Vergütung durch einen Stundensatz ist ein von der Produktvermittlung unabhängiges Modell der Beratungsleistung. Jeder Arbeitsschritt und Aufwand wird exakt festgehalten und Ihnen transparent in Rechnung gestellt.

Das Stundensatz-Honorar eignet sich insbesondere für einmalige Aufträge ohne weitere Nachbetreuung, z.B. der Überprüfung einer Immobilienbeteiligung.

Beratungshonorar

Beim Beratungs-Honorar wird jeder Arbeitsschritt individuell kalkuliert und bepreist. Die Beratungsleistung, z.B. die Erstellung einer Liquiditäts- und Vermögensprognose, wird mit einem vorher fest vereinbarten Pauschalhonorar kalkuliert. Diese Vergütung ist unabhängig von einer eventuell späteren Produktvermittlung. Die Ergebnisse der "Diagnoseleistung" führen unter Umständen zu einer notwendigen Produktbeschaffung. Diese wird mit einer einmaligen Einrichtungspauschale abgerechnet.

Das Beratungs-Honorar eignet sich insbesondere für einmalige Aufträge z.B. die Erstellung eines Finanzplans oder die Beratung zur Altersvorsorge.

Einrichtungspauschale

Wünsche Sie die Umsetzung von Produktlösungen durch uns, dann stellen wir Ihnen für die Bereitstellung von Lösungswegen ohne Provisions- und Abschlusskosten und minimalen Verwaltungskosten, d.h. Produkte zum Nettoprinzip, eine einmalige Einrichtungspauschale in Rechnung.

Die Einrichtungspauschale eignet sich insbesondere dann, wenn sinnvolle Lösungen eingesetzt werden müssen, z.B. die Umsetzung der Altersvorsorge durch Nettotarife etc. und kommt vor allem im Bereich der Vorsorge- und Anlageberatung zum Einsatz.

Flatrate

Es zeichnet sich durch absolute Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Leistungen aus. Zudem finden keine laufenden, für jede Tätigkeit erneut erforderlichen Honorarverhandlungen statt. Für die Erstberatung wird ein einmaliges Beratungs-Honorar in Rechnung gestellt. Alle folgenden Leistungen und die Betreuung der einzelnen Themenbereiche werden durch eine monatliche Pauschale honoriert. Alle anfallenden Provisionen aus Beteiligungen und Wertpapiergeschäften werden offen gelegt, durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt und unseren Mandanten dann erstattet. Versicherungslösungen werden, wenn möglich ausschließlich durch Honorartarife abgedeckt.

Die Flatrate eignet sich insbesondere für Mandanten, die durch uns ihr gesamtes bestehendes Finanzengagement betreut haben möchten.