|
|
Erfolg auf ganzer Linie
aventus finance - Unsere Leitlinien sichern Qualität
Vertrauen Sie Qualität
Registriert beim Verbund Deutscher Honorarberater.
Geben Sie bei vdh24.de unsere Registernummern und unsere Postleitzahl 76133 an.
Torsten Überall: HB-s5j3p7
Davor Horvat: HB-rxwc4v
www.vdh24.de
Wir unterliegen als Honorarberater einer ordnungsgemäßen Finanzplanung und haben Leitlinien in unserem Berufsstand. Welche das sind, können Sie den folgenden Wortlauten entnehmen:
Kompetenz und Qualifikation
Wir führen die Beratung mit den notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen durch. Aus diesem Grundsatz ist eine konsequente Weiterbildung für uns verpflichtend. Eine Mindestqualifikation ist für unsere Berater von Elementarer Bedeutung.
Verschwiegenheit
Wir sind verpflichtet sämtliche Informationen, die wir über unsere Kunden erhalten, höchst vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu bewahren. Dazu zählen beispielsweise auch Abrechungsinformationen.
Sorgfaltspflicht
Provisionsgetriebene Berater gehen bei der Berechung der Honorare nicht selten mit einer fragewürdigen Gewissenhaftigkeit zu Werke und versuchen, mithilfe mathematischer Kunststücke nicht angemessene Honorare zu generieren. Wir sind hingegen verpflichtet, unsere Dienstleistungen sorgfältig und gewissenhaft im Hinblick auf das bestmögliche Kundeninteresse durchzuführen.
Unabhängigkeit
Im bestmöglichen Kundeninteresse muss der Berater bei seiner Tätigkeit innerlich und äußerlich unbeeinflussbar sein. Die Leistungserstellung darf nicht durch Interessen Dritter oder Eigeninteressen beeinträchtigt werden. Die innere Unabhängigkeit leidet beispielsweise an einer Befangenheit, wie sie durch eigene Produkte entstehen kann. Die äußere Unabhängigkeit ist fokussier auf die wirtschaftliche Stellung des Beraters. Alle im Register aufgeführten Berater haben eine einwandfreie Bonität, die regelmäßig durch entsprechende Wirtschaftauskünfte überprüft wird.
Besonders bei der Marktüblichen Entlohnungsform, der Finanzberatung durch Provisionen aus vermittelten Finanzgeschäften ist die Unabhängigkeit des Beraters im Sinne dieser Grundsätze verletzt. Selbst bei Certified Financial Plannern, die Ihre Tätigkeit auf diese Grundlage stützen, sind 90% der vermittelten Produkte provisionsfinanziert. Auch Erfolgshonorare gefährden die Unabhängigkeit des Beraters.
Verständlichkeit
Der Kunde muß in der Lage sein, die Beratung in ihrer Bedeutung und Tragweite zu erfassen. Alle Formulierungen sind einfach zu halten, Fachausdrücke müssen dem Kunden verständlich gemacht werden. Die Ausarbeitungen und Informationen müssen Kundengerecht sein.
Sachliche Kommunikation
Suggestive Gesprächskommunikation ist zu unterlassen. Manipulative Verkaufsgespräche sind unerwünscht. Der Kunde muss eine freie Entscheidung treffen können. Die Kommunikation hat daher ausschließlich auf sachlicher und kundengerechter Basisi zu erfolgen.
Dokumentationspflicht
Der Honorarberater ist verpflichtet, die wesentlichen Beratungsinhalte und Ergebnisse geeignet zu dokumentieren und dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Ein sachverständiger Dritter sollte die Ergebnisse und Ordnungsmäßigkeit der Beratung problemlos überprüfen können.
Wahrheit und Vollständigkeit
Der Mandant benötigt von seinem Honorarberateralle Informationen, die für seine Entscheidungen erforderlich sind. Diese Informationen müssen sämtliche Risiken und alle wesentlichen Eigenschaften und Nutzen enthalten, die mit einem empfohlenen Finanzprodukt oder einer Handlungsempfehlung verbunden sind. Der Berater kann dieser Grundlage nur nachkommen, wenn er sich zuvor eingehend über das Finanzprodukt oder die Beratungsempfehlung informiert hat.
Aufklärungspflichten
Unter Umständen kann ein Honorarberater einen Grundsatz nicht einhalten. In diesem Fall ist der Kunde davon frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Insbesondere gilt dies auch für den Fall, dass der Berater die Kompetenz in einem gewissen Beratungsfeld nicht aufweist. Die zeitlichen und geldwerten Interessen des Kunden sollen durch einen frühzeitigen Hinweis gewahrt bleiben.
Vorsicht!
Leider tummeln sich am Markt Finanzberater, die sich mit dem Image des „Honorarberaters“ schmücken, aber sich nicht an die oben genannten Leitlinien halten!
Solche Finanzberater kassieren doppelt ab. Sie berechnen ein Honorar für die Beratung und kassieren von den Versicherungs- und Finanzgesellschaften die volle Provision.
Verboten ist das nicht, aber ethisch und moralisch verwerflich, weil Sie als Kunde zweimal zur Kasse gebeten werden und somit keinen Vorteil haben.
Stellt sich bei Ihnen ein vermeintlicher „Honorarberater“ vor, fragen Sie Ihn, ob er im „Verbund deutscher Honorarberater (VDH GmbH) ist. Seine Mitgliedschaft können Sie im Internet unter www.register.honorarberater.eu prüfen.
|